Aufnahmeverfahren
Schritt 1 - Voraussetzungen
Um Mitglied in der Deutschen Zentrumspartei zu werden, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein!
- Sie müssen Staatsbürger eines Staates der Europäischen Union sein.
- Ihnen dürfen die bürgerlichen Ehrenrechte nicht aberkannt worden sein.
- Sie müssen die Satzung und das Grundsatzprogramm der Deutschen Zentrumspartei anerkennen - dazu ist es nötig, daß Sie der deutschen Sprache mächtig sind.
- Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
- Sie dürfen niemals einer Organisation angehört haben, die zum Zeitpunkt ihrer Mitgliedschaft durch den Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder beobachtet oder im Verfassungsschutzbericht erwähnt wurde,
- Sie dürfen niemals durch rassistische oder extremistische Äußerungen in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten sein.
- Sie dürfen sich niemals öffentlich gegen eine christliche Kirche oder den christlichen Glauben und die Rechte der christlichen Kirchen ausgesprochen haben.
Schritt 2 - Ihr Aufnahmeantrag
Um in der Deutschen Zentrumspartei Mitglied werden zu können, ist es notwendig, daß Sie eine Kopie der Parteisatzung und das Grundsatzprogramm incl. der Identität der Partei erhalten. Lesen Sie diese genau, denn mit dem Aufnahmeantrag erkennen Sie die Parteisatzung und das Grundsatzprogramm (incl. Identität der Partei) an.
Füllen Sie den Aufnahmeantrag vollständig aus. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muß jede Person einen eigenen Aufnahmeantrag ausfüllen. Der Antrag muß von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden.
Senden Sie den Aufnahmeantrag per Post (nur vorab gerne auch per Fax) an:
Norbert Closmann
Richtwiese 4
90530 Wendelstein
Tel. 09128 / 9089180
Fax: 09129 / 908532
Schritt 3 - Aufnahme durch den Landesverband
Ihre Aufnahmeantrag wird dem Landesvorstand zugeleitet, der auf seiner nächsten Sitzung über Ihre Aufnahme entscheidet. Sitzungen des Landesvorstandes finden mindestens alle drei Monate statt.
Nach der Aufnahme durch den Landesvorstand sind Sie bis zur Rückbestätigung durch den Bundesvorstand bereits Mitglied der Deutschen Zentrumspartei, Ihre vollen Mitgliedsrechte ruhen aber noch, d. h. die Fristen, z. B. für die Übernahme eines Parteiamtes (Wartezeit 6 Monate nach Rückbestätigung der Aufnahme durch den Bundesvorstand), fangen noch nicht zu laufen an. Sie dürfen sich aber bereits an der Parteiarbeit beteiligen und haben Zugang zu allen mitgliederoffenen Veranstaltungen der Deutschen Zentrumspartei und aller Ihrer Gliederungen.
Schritt 4 - Bestätigung durch den Bundesvorstand
Nach der Rückbestätigung durch den Bundesvorstand, in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Aufnahme durch den Landesverband, erhalten Sie Ihre endgültige Aufnahmenbestätigung und Ihre Mitgliedsnummer. Ein Mitgliedsausweis wird erst erstellt, wenn genügend neue Mitglieder zur Ausweisvergabe anstehen, da ansonsten erhebliche zusätzliche Kosten entstehen würden.
Wir möchten noch auf folgendes hinweisen:
- Die Aufnahme von Mitgliedern, die keinem Landesverband angehören würden, erfolgt durch den Bundesvorstand allein.
- Der Bundesvorstand wirkt an der Aufnahme von Mitgliedern mit Wohnsitz im Gebiet eines Landesverbands mit.
- Die Aufnahme ist erfolgt, wenn auch der Bundesvorstand dem Mitgliedsantrag zugestimmt hat.