Beitrag
Unsere Beiträge sind im Gegensatz zu anderen Parteien sehr moderat.
Erteilen Sie uns bitte nach Möglichkeit Einzugsauftrag für den Jahresbeitrag.
Wegen des erhöhten Aufwands für uns möchten Sie bitte von der Beitragszahlung auf Rechnung absehen.
Unsere Satzung bestimmt dazu derzeit folgende Jahresbeiträge:
(Auszug aus Satzung der Deutschen Zentrumspartei, Stand v. Juni 2005)
4.4 Mitgliedsbeiträge
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich für
Einzelpersonen 20 EUR, für den Ehegatten 10 EUR und auf Antrag
für sozial Schwache, Schüler und Studenten 18 EUR.
(2) Der Beitrag ist jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres fällig.
(3) Über den Mitgliedsbeitrag soll jedes Mitglied der Partei eine Einzugsermächtigung erteilen.
(4) In begründeten Fällen kann der Vorstand der
zuständigen Gliederung auf Antrag des Mitglieds
Beitragsermäßigung oder -befreiung für ein Jahr
bewilligen. Der Bundesschatzmeister ist von diesem Beschluß
schriftlich zu informieren.