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Förderkreis


Sind Sie noch nicht zur Mitgliedschaft entschlossen, so können Sie uns als Förderer ohne Parteimitgliedschaft unterstützen, indem Sie uns ideell, im Gebet, durch Diskussions- und Aktionsunterstützung oder mit laufenden oder einmaligen Spenden bedenken.

Spenden an uns sind im gesetzlichen Rahmen als Spenden steuerlich abzugsfähig. Sie erhalten nach Schluss des betreffenden Kalenderjahres von uns eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Sie können auch eine Überweisung direkt auf unser Konto vornehemen, vermerken Sie dafür Ihren Namen und Ihre Anschrift auf dem Überweisungsträger. 

Unsere Bankverbindung ist:
Konto: 689852
BLZ 76010085
bei der Postbank Nürnberg. Sie können aber auch direkt online Spenden. Dies ist eine einfache uns sichere Möglichkeit uns eine Spende zukommen zu lassen, wobei Sie direkt eine beim Finanzamt gültige Bescheinigung per e-Mail erhalten sowie ebenfalls auf Wunsch eine von uns auf dem Postwege ausgestellte Spendenquittung.

Ideelle Unterstützung

Sie können auch unserem Förderkreis beitreten, wenn Sie uns lediglich ideell oder im Gebet unterstützen möchten. Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand.

Als Fördermitglied genießen Sie allerdings keine Mitgliedschaftsrechte (wie z.B. Stimmrecht)

Laden Sie den Antrag auf Mitgliedschaft im Förderkreis als elektronisches Dokument herunter.  (PDF Format - öffnet neues Fenster).
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an die im Antrag angegeben Adresse oder:
* Bayerische Zentrumspartei *
Norbert Closmann
Richtwiese 4
90530 Wendelstein 
PDF


§ 5 Förderkreis

(1) Mitglied im Förderkreis der Deutschen Zentrumspartei kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele des ZENTRUM zu unterstützen.
(2) Eine Aufnahme als Mitglied im Förderkreis muß schriftlich beantragt werden.
Hierbei sind nur die vom Bundesschatzmeister herausgegebenen Formulare zu verwenden. Auf dem Antrag ist auch anzugeben, auf welche Art das ZENTRUM unterstützt werden soll. (3) Der Antragsteller wird mit Eingang des Mitgliedsantrages beim Bundesschatzmeister als Fördermitglied geführt. Eine Ablehnung des Antrags durch den Bundesvorstand muß nicht begründet werden.