Voraussetzung
Das Zentrum steht für alle Bürger offen, die christliche
Werte teilen und dies nach Möglichkeit mit christlicher
Konfessionszugehörigkeit und Gemeindemitgliedschaft zum Ausdruck
bringen- Vorbedingungen einer Mitgliedschaft sind dies allerdings nicht.
Rechts- wie linksextreme politische Anschauungen haben allerdings in unserer
Mitte keine Heimat.
Zu den Mitgliedschaftsvoraussetzungen nehmen Sie bitte zur Kenntnis:
(Auszug aus der der Satzung der Deutschen Zentrumspartei,
Stand v. Juni 2005)
Artikel II
Mitgliedschaft
§ 4 Mitgliedschaft
4.1 Beginn der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder werden auf Antrag des jeweiligen Landesvorstands vom Bundesvorstand berufen.
Voraussetzungen hierzu sind:
1. Anerkennung des Grundsatzprogramms und der Satzung des ZENTRUM
2. Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung
3. Vollendung des 16. Lebensjahres
(2) Die Mitgliedschaft in einer links- oder rechtsextremen oder
antichristlichen Vereinigung oder die Förderung von Gruppierungen,
die den Zielen des ZENTRUM entgegenstehen, schließt die Aufnahme
und eine damit verbundene Mitgliedschaft in das ZENTRUM aus.
(3) Personen, denen die bürgerlichen Ehrenrechte oder das
Wahlrecht durch Richterspruch rechtskräftig aberkannt wurden,
können nicht Mitglied der Deutschen Zentrumspartei sein.
(4) Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen Partei ist
ausgeschlossen. Die Vorstände können verlangen, daß die
Bewerber über ihre jetzige oder frühere Mitgliedschaft in
anderen Parteien und eine evtl. Arbeit für frühere
Sicherheitsorgane Auskunft geben.