Beratungsangebote
Lieber Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
Für werdende Familien, Familien und Alleinstehende gibt es in Deutschland umfangreiche Unterstützungs- und Hilfsangebote. Darunter sind 27 Angebote, die mit finanziellen Mitteln ausgestattet sind und Schwangeren, d. h. werdenden Müttern (und Vätern) wird finanziell, organisatorisch und durch tatkräftige Unterstützung unter die Arme gegriffen. Diese Unterstützung wird auch langfristig sichergestellt, so daß eine Unterbrechung von Arbeit, Ausbildung, Schule oder Studium nur wenige Tage dauern muß.
Nicht zuletzt ist die Adoption eine Möglichkeit, nicht nur das Baby vor dem Tode zu retten, sondern auch ein Paar glücklich zu machen, das sich lange ein Kind gewünscht hat. Selbst für behinderte Kinder sind die Adoptionslisten lang. Auf jedes zur Adoption freigegebenes Baby kamen in 2006 zwölf (12) Paare, die Adoptionswillig waren (bei behinderten Babies immer noch 4 Paare, die Adoptionswillig waren).
Hier ein kleiner Überblick und Links zu Beratungsangeboten:
|
Beratungsangebote:
- Die Birke, ein
modernes Beratungsangebot, das Schwangeren
und ihren Partnern umfassende Informationen und konkrete Hilfen gibt:
Wohnung, Ausbildungsplatz, Unterstützung beim Studieren,
Geld/finanzielle Hilfen - auch über lange Zeit, Hilfe bei der Adoption/Freigabe: - Als Schwangere über 15 Jahren erhalten sie die folgenden Leistungen von der ARGE (Arbeitsamt):
- Hilfen für Schwangere gibt es auch bei der Caritas, die u. a. finanzielle Hilfen aus dem Bischofsfonds bereitstellt und für Wohnungen, Betreuung, Unterstützung bei Ausbildung und Studium sorgt. Mehr Informationen hier. - Schwangerschaft ist fast immer eine Zeit des Wohlbefindens, eines neuen Körpergefühls und kann eine konkrete Selbsterfahrung sein. Hilfen unterstützen in dieser schönen Zeit, in der das Baby im Körper der Mutter wächst. Informationen finden sich hier.
|
Konkrete politische Maßnahmen, die wir fordern!
Da der Weg zu einer Rücknahme der gesetzlich verbotenen, aber straffreien Kindestötung schwierige gesellschaftliche Informations- und Meinungsbildungsprozesse erfordert, die tendenziell längere Zeit in Anspruch nehmen werden, tritt die Zentrumspartei für die folgenden Sofortmaßnahmen ein:- Zentrale wissenschaftliche Kontrolle der gegenüber Schwangeren in Notlagen verwendeten Informationsbroschüren.
- Pflicht zur Aufklärung über alle möglichen Hilfsangebote von privaten, kirchlichen und staatlichen Stellen.
- Pflicht zur Aufklärung der Schwangeren über Risiken, Folgeschäden und Nachwirkungen von Abtreibungen. Insbesondere die Pflicht zur Aufklärung der Schwangeren / Paare über den Entwicklungsstand und die Fähigkeiten des Babies zum Zeitpunkt der Abtreibung.
- Gewährung und kassenfähige Erstattung von Schmerzbehandlung (Anästhesie) der Säuglinge im Mutterleib. Es kann nicht sein, daß das Tierschutzgesetz vorschreibt, daß Schlachttiere zu narkotisieren sind, Säuglinge im Mutterleib werden aber bei vollem Bewußtsein und vollem Schmerzempfinden lebendig zerteilt.
- Anerkennung des wissenschaftlich belegten "Post-Abortion-Syndrom", einer bei Frauen nach der Abtreibung häufig auftretenden schweren Krankheit, als im Rahmen einer Kassenleistung zu behandelnden Erkrankung.
- Jeder Arzt hat den Hyppokratischen Eid geschworen, in dem
es heißt:
"... auch werde ich bei keiner Frau eine Abtreibung durchführen oder ihr ein Abtreibungsmittel geben."
Ärzten, die gegen diesen Eid verstoßen und Abtreibungen durchführen, soll gesetzlich untersagt werden, den Titel "Arzt", "Doktor" bzw. "Dr." zu führen, solange Sie Abtreibungen durchführen. Ein Jahr nach der letzten Abtreibung darf der Titel wieder geführt werden.
Kindergeld im Rahmen von Schwangerschaft
- Die Zentrumspartei fordert, daß das Kindergeld ab dem Tag der Empfängnis gezahlt werden muß. Mit der Tötung des Kindes durch die Abtreibung erlischt der Kindergeldanspruch.
- Mütter durch das während der Schwangerschaft gezahlte Kindergelt bereits eine Hilfe, die auch zur Eröffnung von neuen Lebensperspektiven mit dem Kind beiträgt und echte bzw. vermeintliche Notlagen mindern kann.
- Die Zentrumspartei fordert, daß bereits die Zeit der Schwangerschaft auf die Rentenansprüche der Mütter angerechnet werden sollen. Im Falle der Tötung des Kindes durch eine Abtreibung erlischt dieser Anspruch.
Wussten Sie schon:
- Wenn Sie das ZENTRUM unterstützen möchten, aber kein Parteimitglied werden wollen, so steht Ihnen unsere Fördermitgliedschaft offen.
- Die Mitgliedschaft im ZENTRUM kostet pro Jahr nur 20 Euro (ermäßigt 18 Euro) und ist damit eine der günstigsten in der deutschen Parteienlandschaft.
- Eine Parteispende an den Landesverband Bayern der Deutschen Zentrumspartei können Sie bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen direkt absetzen.
Beitreten! Jetzt!
Unterstützen Sie die Zentrumspartei bei der Durchsetzung dieser Forderungen. Stellen Sie heute noch einen Beitrittsantrag! Die Zentrumsmitgliedschaft kostet Sie nur 20 Euro pro Jahr. Ihr Engagement ist gefordert - für Ihre Kinder und damit die Zukunft unseres Landes!