Unser Menschenbild, ein christliches Menschenbild!
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Warum ein "Menschenbild"
Die deutsche Zentrumspartei formuliert ein christliches Bild vom Menschen, der Familie, der Gesellschaft und dem Staat, um sich ein Koordinatensystem für die Beurteilung von Ereignissen, Daten und Trends zu geben. Mit diesen festen Koordinaten wird vermieden, in der Tagespolitik zu voreiligen und in letzter Konsequenz irrigen Schlüssen und Aussagen zu kommen. Damit will die Zentrumspartei eine stringente christliche Politik gewährleisten. Das Menschenbild ist der erste Baustein, für alle Parteimitglieder, politisch Interessierte bzw. alle Mitbürger, um die Grundlagen der Zentrumspolitik zu verstehen.
Wo immer notwendig, wird die deutsche Zentrumspartei fundierte Analysen durchführen, um eine Faktenbasis zu schaffen. Damit aus diesen Analysen und Fakten aber Entscheidungen im Rahmen der politischen Willensbildung werden, müssen diese Entscheidungen auf der Basis dieses Menschenbildes entwickelt und Standpunkte anhand dieses Menschenbildes geprüft werden. Damit werden Programmatik und konkrete Entscheidungen transparent. Nach einer Entscheidung können Ergebnisse sichtbar und messbar gemacht und Fehler korrigiert werden.
Unser Bild vom Menschen
Menschenrechte und Naturrecht als Grundlage des christlichen Menschenbildes
Grundlage des christlichen Menschenbildes ist die 2000jährige Glaubenserfahrung, die sich in der Hl. Schrift, in der Naturrechtslehre und in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 niedergeschlagen hat.
Der Mensch ist von GOtt mit Vernunft, Freiheit und Schöpferkraft (Kreativität) begabt worden. Die Kreativität des Menschen weist auf die Gottebenbildlichkeit des Menschen hin. Der Mensch ist aber ein zwiespältiges Wesen, er kann aus freiem Willen gegen die Vernunft handeln. Er muß auf der einen Seite in die Lage versetzt werden, seiner Vernunft Geltung zu verschaffen, auf der anderen Seite aber auch begrenzt werden muß, wenn die Fehler, die er begeht, zum Schaden anderer führen oder in deren Freiheit eingreifen. Freiheit begründet in jedem Fall Veranwortung (1Pe3,15).
Die Zentrumspartei sieht in den Menschenrechten, wie sie in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 formuliert wurden, eine Konkretisierung des christliche Menschenbildes. Daher bilden die Menschenrechte wie in dieser Erklärung und im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland formuliert, die Grundlage und Prinzipien jeder Zentrumspolitik. In Verbindung mit der christlichen Glaubenslehre, die im Evangelium JEsu CHristi wurzelt und die Grundlage aller christlichen Werte bildet, richten sich die jeweiligen sachlichen Standpunkte und die konkret ausformulierte Politik der deutschen Zentrumspartei an diesem Menschenbild aus.
Gleichheit der Menschen vor GOtt und untereinander - Pflicht zur Solidarität
In der Erlärung der Universalität der Menschenrechte (allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 heißt es:"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen."
Dieses Postulat begreift die Zentrumspatei als eine zutiefst christliche Annahme. In Artikel 1 wird die Grundlage der Rechte formuliert, die sich aus der Würde jedes Menschen ergeben. Im gleichen Satz werden diese Rechte mit der Pflicht, einander als Brüder und Schwestern zu begegnen, kontrastiert. Die Brüderlichkeit des Artikel 1 faßt das Zentrum als eine christliche Brüderlichkeit auf, die in CHristi universalem Gebot der Nächstenliebe Vollendung findet (Mt 25, 34-36.40). Auch Nichtchristen sind durch dieses Postulat in der Erklärung der Menschenrechte ethisch zur (der) Brüderlichkeit (d. i. Solidarität) gegenüber allen Menschen verpflichtet verpflichtet.
Diese Solidarität und Brüderlichkeit muß in alle Richtungen begriffen werden. Der Starke muß dem Schwachen helfen und sich solidarisch zeigen, der Schwache ist aus der Brüderlichkeit dazu verpflichtet, den Starken nicht auszunutzen und die Solidarität nur insoweit in Anspruch zu nehmen, als er sich nicht aus eigener Kraft helfen kann (Pflicht zur Subsidiarität - siehe Apg 3,6). Die Warnung des Neuen Testamentes vor der Habsucht betrifft diejenigen, die geben sollen und diejenigen die empfangen gleichermaßen (Lk 12, 16-21)
Freiheit und Gleichheit des Menschen in der Gemeinschaft
Der Mensch als Kreatur - individuell begabt - geschaffen als Mann und Frau -
Als sein Ebenbild hat GOtt den Menschen geschaffen, mit Begabungen, die den Mensch GOtt ähnlich machen (Gen 1,26).
Die Erklärung der Menschenrechte formuliert in Artikel 7 weiter:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz."
Jeder Einzelne ist ein Ebenbild GOttes - unabhängig von Alter, Rasse, Geschlecht oder Begabung. Jeder Mensch ist (daher) vor dem Gesetz gleich und genießt den gleichen Schutz seiner Freiheit (Religionsfreiheit, Berufsfreiheit, Meinungsfreiheit etc.) in der Gemeinschaft. Dies bedeutet jedoch nicht, daß alle Menschen uniform, verwechselbar und gleich/identisch wären. Jeder Mensch ist ein von GOtt benanntes Individuum, das mit unverwechselbar und einzigartig ist. Jedes Merkmal - körperlich oder geistig - macht den Menschen aus und ist in der Vielfalt der Menschen das erkennbare Ebenbild Gottes.
Die Gleichheit betrifft den Menschen somit nur, soweit um die Rechte des Menschen als Menschen geht, nicht aber wenn es um die Rechte des Menschen als Bürger geht. Die bürgerlichen Rechte also, die ihm die Handlungsfreiheit in der Gemeinschaft und die individuelle Entfaltung ermöglichen. Eine Ausweitung der Gleichheit über die Menschenrechte hinaus würde die Freiheit (ein Auftrag GOttes) grvierend einschränken.
Der Mensch ist als geschlechtliches Wesen geschaffen worden - als Mann und Frau (Gen 1, 27). Männer und Frauen nehmen in gleicher Weise an der Gottebenbildlichkeit teil und damit an der je eigenen Menschenwürde. (Jeder Mensch ist unverwechselbar und einzigartig, partizipiert aber aus seinem Menschsein an der Menschenwürde als universelles Prinzip. Ebenso ist die Geschlechtlichkeit ein Gabe GOttes, die zu jedem Menschen gehört. Als Mann oder Frau geschaffen zu sein gehört zum Wesensmerkmal jedes Menschen und prägt die Aufgaben und Fähigkeiten ohne die Gleichheit und Gleichwertigkeit der Menschen untereinander zu beeinträchtigen. (Mat 19, 5) )
Da der Mensch als GOttes Ebenbild (aber unvollkommen) geschaffen wurde, ist er verpflichtet, daß er seine Geschlechtlichkeit zur Weitergabe des Lebens nutzt. (Gen 1,22)
Freiheit zum Nutzen der Gemeinschaft
Die in der Erklärung der Menschenrechte verbrieften
Rechte
auf angemessenen Lohn, Schutz vor Arbeitslosigkeit, Gesundheit und
angemessener Teilhabe an der Gesellschaft ist im Zusammenhang mit der
Pflicht gegenüber dieser Gesellschaft zu sehen, wie
sie in
Artikel 29 der Erklärung der Menschenrechte formuliert wird:
"Jeder hat Pflichten gegenüber der
Gemeinschaft".
Die deutsche Zentrumspartei erkennt
darin die umfassende Verantwortung des Menschen, seine Freiheit und
individuellen Begabungen zu
nutzen und zu vermehren (Joh
15,16) und für das Wohl der Gemeinschaft einzusetzen
(Luk
3,10ff). Die Freiheit des Menschen bedingt den Schutz vor
Überforderung des Einzelnen und des Gemeinwohles. Die deutsche
Zentrumspartei sieht in den Menschenrechten die klare Aussage,
daß
der Einzelne als unverwechselbares von GOtt gewolltes Individuum
Vorrang vor Gruppierungen, Gesellschaft oder Institutionen
genießt.
Aus diesem Vorrang des Individuums, den Freiheits- und Schutzrechten
resultiert klar die Verantwortung jedes Menschen für sich
selbst.
In einer Gemeinschaft, die die aufgestellten Freiheits- und Schutzrechte garantiert, hat jeder Mensch die Pflicht, für sich und seine Familie selbst zu sorgen . Artikel 25 der Erklärung der Menschenrechte stellt deutlich klar, daß Ansprüche - insbesondere materielle Ansprüche - gegenüber der Gemeinschaft erst durch Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände eintreten (2Tess 3, 6-10). Der hilfsbedürftige Mensch ist seinerseits zu einer Gegenleistung verpflichtet, die seiner Leistungsfähigkeit entspricht (Prinzip der Gegenseitigkeit).
Die Zentrumspartei sieht darüber hinaus die Verpflichtung, auch dem Menschen beizustehen, der durch eigene Fehler in Not geraten ist. (Lk 6,36) Die Hilfe kann dann aber kein Anspruch des in Not geratenen mehr sein, sondern ist Barmherzigkeit (1Pe 3,8) der stärkeren Mitglieder der Gemeinschaft. Hilfe muß einhergehen mit tätiger Einsicht in die selbst begangenen Fehler. Besonders in diesen Fällen ist der hilfebedürftige Mensch zu einer Gegenleistung verpflichtet, die seiner Leistungsfähigkeit entspricht und erkennen läßt(, daß in der Zukunft sich entsprechende Fehler nicht wiederholen (Prinzip der Buße). )(Jo 8,11, Luk 15,7ff, Hiob 42,6, Apg 3, 19 ).
Für Nichtchristen entspringt diese ethische Handlungsmaxime aus der Rangfolge zwischen Gleichheit und Freiheit. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt, darf aber nicht durch eine verabsolutierte Gleichheit beschränkt werden - die Gleichheit bezieht sich aus der Gleichheit als Mensch, nicht aus einer amorphen , geklonten Gleichheit aller. Die Proklamation von Freiheit darf auf der anderen Seite nicht dazu verwendet werden, die Gemeinschaft bzw. Andere für die in eigener Freiheit begangenen Fehler in Haftung zu nehmen. (Dies ist seit Kant's "Metaphysik der Sitten" als Grundprinzip des Humanismus anerkannt).
Der selbständige und autonome Mensch
Die deutsche Zentrumspartei sieht jeden Menschen beauftragt, sein Leben selbständig und selbstbestimmt zu führen – im Rahmen der Gesetze. Dabei kann der Einzelne auch zur Erkenntnis kommen, dass ein legales Gesetz ungerecht ist und er nach seinem Gewissen ihm nicht folgen darf. Hier gilt der Grundsatz: „Man muß GOtt mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29). Die andere Seite des selbstständigen und selbstbestimmten Lebens ist die Aufgabe des Menschen, seine Fähigkeiten zu entwickeln und das Beste aus den ihm gegebenen Begabungen zu machen (um bereit zu sein für den Tag des HErrn).( Mat 25,14ff, Lukas 12, 16-21, Thess 5,2ff)
Das Wissen, daß alles von GOtt kommt, verpflichtet den Menschen zur Subsidiarität und Solidarität. Jeder Mensch ist verpflichtet, sich körperlich und geistig gesund zu erhalten und seine von GOtt geschenkten Fähigkeiten selbst zu entwickeln.
Würde diese Verantwortung für sich selbst aufgelöst werden, so ginge dem Menschen das wichtigste Geschenk GOttes verloren: die Freiheit. Natürlich kann ein Mensch, der unbeweglich festgehalten wird, nicht sprechen, nicht handeln und nicht denken kann auch keine Sünden, Verbrechen oder Fehler begehen - wer schläft, sündigt nicht. Daher darf niemandem die Freiheit durch Zwang genommen werden. Daher rührt die Garantie der Freiheit und der Schutz vor Sklaverei und Leibeigenschaft der Artikel 3 und 4 der Erklärung der Menschenrechte.
Freiheit und Selbstständigkeit kann dem Menschen nicht nur durch Zwang und Verbote genommen werden. Es ist klar, daß der Mensch auch durch materielle Zuwendungen abhängig gemacht oder zu falschem Verhalten verführt werden kann (Bestechung). Die materielle Versorgung einzelner darf nicht dazu dienen, diese in eine zur Untätigkeit verleitende "Schutzhaft" zu führen. Die Essenz des Menschen als GOttes Ebenbild ist Freiheit und Verantwortung. Der Mensch darf nicht verführt und abhängig gemacht werden - er verliert sonst seine als Menschenrecht festgestellte Selbstständigkeit und Autonomie. (Gal 5, 1)
Somit verbietet sich auch eine vollständige Alimentierung, die den Menschen zur Untätigkeit (Sprüche 19, 15) (ver-) führt. Der Mensch ist aber aufgefordert, seine Begabungen zu nutzen und seine Fähigkeiten weiterzuentwickeln ( Mt 25,14 ). Die Gemeinschaft darf materielle Unterstützung nicht dazu missbrauchen, um dem Menschen Autonomie, Freiheit und Verantwortung abzunehmen bzw. abzukaufen. Jede Leistung aus der Brüderlichkeit heraus muß ebenfalls aus der Brüderlichkeit eine (der Fähigkeit und den Möglichkeiten des Bedürftigen entsprechende) Gegenleistung erfordern. (Mat 21,28)
Vorrang des Menschen in der Gemeinschaft
Die Bibel stellt den Menschen in ein kollektives Umfeld. In diesem Umfeld respektiert sie den Persönlichkeit des Einzelnen und verteidigt sie. Jeder Mensch ist auch in einer Gemeinschaft selbst für sich verantwortlich. Jeder kann selbst an der Mehrung seiner Fähigkeiten und seines Besitzes arbeiten.
Der Einzelne soll aber auf der anderen Seite die Mehrung seiner Talente und seines Besitzes nicht für sich allein reklamieren (Mat 19,20ff). Er ist - wie in Artikel 29 der Erklärung der Menschenrechte formuliert - der Gemeinschaft verpflichtet. Diese Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft ist als das Prinzip der sozialen Verpflichtung des Eigentums Teil unseres Grundgesetzes Art 14,2.
Der Mensch in der Wirtschaft
Der Mensch ist mehr als Arbeiter ( homo faber ) oder nach Gewinn Strebender ( homo oeconomicus ). Jeder ist zwar je nach seinem Vermögen zur Arbeit verpflichtet, um sich und seine Familie zu ernähren. Zugleich darf die Lebenszeit nicht total von der Arbeit aufgezehrt werden. Benedikt von Nursia, der Vater des Abendlandes, fasst dies in der Formel: Ora et labora - Bete und arbeite! Arbeit alleine macht nicht frei.
Der Mensch ist mehr als nur Konsument. Jeder ist zwar auf Produkte und Dienstleistungen anderer angewiesen, aber die menschliche Freiheit ist mehr als Konsumieren. Vor allem der Pflege der Kinder und der Freundschaften ist die Freizeit zu widmen.
Der Mensch ist mehr als nur Unternehmer. Zwar gehört es zur Freiheit des Menschen, unternehmerisch tätig zu sein, aber jede unternehmerische Freiheit ist begrenzt durch die Rechte anderer Mitarbeiter und durch die Pflicht zur Erhaltung der Schöpfung.
Die deutsche Zentrumspartei teilt eine Sicht des Menschen nicht, der sich ausschließlich von der Aussicht auf materiellen Gewinn treiben lässt, ohne sich um andere Fragen und Folgen zu kümmern. Sie lehnt insbesondere die Vorstellung ab, der Mensch könne sich durch sich selbst vollständig heilen bzw. eine perfekte Welt schaffen. Sie lehnt auch die Auffassung ab, der Markt könne/werde alles regeln.
Es ist Aufgabe des Menschen nicht primär nach Materiellem zu trachten. Die deutsche Zentrumspartei leitet daraus ab, daß eine christliche Ethik (vom Menschen) einen verantwortungsvollen Umgang mit sich, seinen Mitmenschen und der Schöpfung fordert, die eben nicht einer allein anzuwendenden Zweckrationalität folgt, sondern einer auf das Ziel einer menschlichen Welt gerichteten Zielrationalität unterworfen ist.
Die deutsche Zentrumspartei lehnt daher alle Doktrinen ab, die davon ausgehen, die Sphäre der Wirtschaft oder gar die absolute Gewinnsteigerung sei ein moralischer Wert für sich. Die Sphäre der Wirtschaft darf niemals die Werte der Gesellschaft bestimmen - umgekehrt müssen die im Menschen- und Naturrecht begründeten Werte alle Aspekte des Lebens bestimmen. Der Mensch muß diese Werte als ethische Maßstäbe auch bei seinem wirtschaftlichen Handeln anwenden.
Schlußbemerkungen
Zusammenfassend geht (meint) die deutsche Zentrumspartei davon aus:
1. Der Mensch ist von GOtt als Mann und Frau geschaffen.
2. Jedem Menschen kommen unantastbare Rechte, eine Verantwortung für sich, seine Mitmenschen und die Schöpfung, sowie Pflichten in der Gemeinschaft zu.
3. Diese Rechte und Pflichten sind unveräußerlich! Sie wurden in den Menschenrechten und unserem Grundgesetz vernünftig begründet formuliert. Der Mensch ist ein Wesen, daß durch Freiheit, Verantwortung, Selbstständigkeit und Autonomie charakterisiert ist. Dieser universalen Menschlichkeit ordnen sich die weiteren Systeme unserer Gesellschaft (Familie, Staat, Wirtschaft) unter.
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