Wirtschaft ist kein Selbstzweck - die Soziale Marktwirtschaft im Dienste des Menschen
| Unsere Positionen zusammengefasst: laden Sie das Positionspapier der deutschen Zentrumspartei LV Bayern herunter (PDF Format - öffnet neues Fenster). | ![]() |
Grundsätzliche Haltung der bayerischen Zentrumspartei zur Sozialen Marktwirtschaft:
Die deutsche Zentrumspartei lehnt insbesondere alle Doktrinen ab, die davon ausgehen, die Sphäre der Wirtschaft oder gar die absolute Gewinnsteigerung sei ein moralischer Wert für sich. Die Sphäre der Wirtschaft darf niemals die Werte der Gesellschaft bestimmen - umgekehrt müssen die im Menschen- und Naturrecht begründeten Werte alle Aspekte des Lebens bestimmen. Der Mensch muß diese Werte als ethische Maßstäbe auch bei seinem wirtschaftlichen Handeln anwenden.
Wir glauben, daß jeder Mensch sein eigenes Glück persönlich und wirtschaftlich anstreben darf und soll - dabei übernimmt jeder Mensch nach eigener Einschätzung persönliches Risiko, das ihm Chancen eröffnet, aber auch das Risiko des eigenen Scheiterns in sich trägt. Der Staat ist nicht dazu da, diese persönlichen Risiken abzusichern, sondern Sicherheit nur für die allgemeinen Lebensrisiken, die der einzelne nicht absichern oder vermeiden kann, zu bieten.
-
Der sittliche Chrakter der Arbeit und der Wirtschaft darf nicht durch Ausbeutung von Mensch und Umwelt in Frage gestellt werden. Verzerrungen des Marktes durch solche Ausbeutung muß durch internationale Abkommen, Zölle oder staatliche Eingriffe verhindert werden.
-
Jeder Mensch hat das Recht seine eigenen Angelegenheiten zu ordnen und muß selbstbestimmt Verträge eingehen könne. Jeder Vertragspartner muß sich darauf verlassen können, daß der Staat nicht in geschlossene Verträge eingreift. Gleichzeitig muß jeder sich darauf verlassen können, daß der Staat ihm hilft, geschlossene Verträge durchzusetzen.
-
Wir sehen in der Sozialen Marktwirtschaft die für das Gemeinwohl förderlichste Wirtschaftsverfassung Deutschlands.
-
Die individuelle und kollektive Wohlfahrt wird durch das größtmögliche Maß an wirtschaftlicher Freiheit am besten erreicht.
-
Der Staat muß Monopole und Kartelle verhindern, damit die Marktmechanismen nicht außer Kraft gesetzt werden und die Übervorteilung und Ausnutzung von Menschen in Notlagen verhindern.
Kapitel im Überblick:
- Der Mensch als Arbeiter
- Der sittliche Chrakter der Arbeit
- Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl
- Freiheit in der Wirtschaft - Vertragsfreiheit
- Marktwirtschaft
- Freihandel
- Soziale Marktwirtschaft als favorisierte Wirtschaftordnung für Deutschland
- Besondere Verantwortung beim Einsatz öffentlicher Gelder und bei Staatsunternehmen
Der Mensch als Arbeiter
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte schützt in Artikel 17 das Eigentum - als Privateigentum und Gemeinschaftseigentum. In den Artikeln 23 und 24 wird das Recht auf Arbeit und das Recht auf Freizeit geregelt sowie in Artikel 27 das Recht auf Kultur. Schon die allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkennt also die Bedürfnisse nach Eigentum, Arbeit, Freizeit und Kultur - daraus und aus unserer christlichen Überzeugung folgt:
Der Mensch ist mehr als Arbeiter ( homo faber ) oder nach Gewinn Strebender ( homo oeconomicus ). Jeder ist zwar je nach seinem Vermögen zur Arbeit verpflichtet, um sich und seine Familie zu ernähren. Zugleich darf die Lebenszeit nicht total von der Arbeit aufgezehrt werden. Benedikt von Nursia, der Vater des Abendlandes, fasst dies in der Formel: Ora et labora - Bete und arbeite! Das von Sozialisten und Nationalen Sozialisten proklamierte "Arbeit (alleine) macht frei" akzeptieren wir nicht. Auf dem Rathaus der Stadt Leipzig wurde durch die SED (heute "Die Linke") die Perversion des antiken und dann christlichen "Amor vicit omnia" (die Liebe besiegt Alles") als Leitspruch angebracht- dort steht bis heute "Labor vincit omnia"(die Arbeit besiegt Alles).
Wir wenden uns gegen die Verdinglichung des Menschen. Sowohl als Kind oder als alter Mensch, aber auch in der Mitte des Lebens muß der Mensch die Möglichkeit haben, sich gegen das Materielle und für andere Dinge des Lebens zu entscheiden. Diese Entscheidung ist dann eine bewusste Entscheidung gegen das Materielle und die Entscheidung für Zeit mit der Familie, Zeit für Kultur und Kunst oder Zeit für GOtt.
Diese einfache Erkenntnis ist bereits in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen enthalten. In den Artikeln 23 und 24 wird das Recht auf Arbeit und das Recht auf Freizeit geregelt sowie in Artikel 27 das Recht auf Kultur.
Der sittliche Chrakter der Arbeit
Die Wirtschaft muß den sittlichen Chrakter der Arbeit schützen und bewahren. Der sittliche Chrakter wird einerseits dadurch gewahrt, daß der Mensch sich nicht völlig in den Dienst der Wirtschaft stellen muß, andererseits darf die Arbeit des Menschen in der Wirtschaft nicht dazu missbraucht werden, andere zu übervorteilen oder Welt und Mitgeschöpfe auszubeuten.
Dies gilt für den Einzelnen aber auch für Organisationen und Unternehmen.
So ist Rechtlosigkeitder Mensch aufgefordert sich selbst nicht völlig der Wirtschaft zu verschreiben. Oft beobachten wir, wie Menschen sich selbst völlig in den Dienst der Arbeit stellen - kontinuierlich und über lange Zeit 60, 80 oder 100 Stunden arbeiten. Gier nach materiellen Gütern, krankhafter Ehrgeiz und die Sucht nach Anerkennung durch Leistung sind häufig die Gründe, wenn Menschen sich selbst völlig der Arbeit unterwerfen, Ausbeutung, Rechtlosigkeit und Abhängigkeit sind häufig die Gründe, wenn Menschen durch andere Menschen völlig der Arbeit unterworfen werden. Häufig folgt aus dem ersteren das letztere!
Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl
Hemmungsloses Gewinnstreben, das keine Schranken kennt, ordnet sich weder den menschlichen Gesetzen noch dem Naturrecht unter. Es stellt das Interesse Weniger über das Interesser der Allgemeinheit. Egoismus und hemmungslosem Gewinnstreben stellen wir die im Grundgesetz verbriefte Gemeinwohlverpflichtung gegenüber. Der Gebrauch des Eigentums - nicht das Eigentum selbst - soll zugleich dem Gemeinwohl dienen. Mit Besitz und Eigentum verpflichen den Eigentümer und den Besitzer.
Gemäß des Prinzips der Subsidiarität muß sich die Verantwortung nach den Möglichkeiten jedes Einzelnen richten - wir sehen die Verantwortung für das Gemeinwohl in den kleinen Kreise. So haben beispielsweise Vater und Mutter das Wohl der Familie zu berücksichtigen, ein Bürgermeister das Wohl seiner Stadt und ein Unternehmer das Wohl der Mitarbeiter und Eigentümer seines Unternehmens. Erst wenn es nach analyse aller Möglichkeiten nicht denkbar ist, die Verantwortung für das Gemeinwohl in einem kleinen Kreis zu belassen, muß danach gesucht werden, wie das Gemeinwohl durch die nächste übergeordnete Einheit gewährleistet werden kann.
Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, daß auch die Erhaltung der Schöpfung als Gemeinwohlverpflichtung angesehen werden muß - nicht zuletzt weil die hemmungslose Ausbeutung natürlicher Ressourcen das Leben und Wohlergehen von vielen Menschen direkt bedrohen kann (siehe z. B. die Seveso Katastrophe in Italien, die Tschernobyl Katastrophe in der sozialistischen UdSSR oder die Umweltkatastrophen bei der Erdölförderung in Nigeria).
Freiheit in der Wirtschaft - Vertragsfreiheit
Unser Menschenbild sieht in jedem Deutschen einen freien Bürger, der das Recht hat, seine Angelegenheiten selbst zu ordnen und selbst zu regeln. Solange er Andere oder das Gemeinwohl nicht schädigt, hat jeder das Recht, auf seine Art und Weise nach Glück zu streben. Jeder Bürger muß daher das Recht habe, für sich Verträge abzuschließen und über sein Eigentum zu verfügen. Wir sehen jeden Menschen beauftragt, sein Leben selbständig und selbstbestimmt zu führen – im Rahmen der geltenden Gesetze.
Nicht nur in der Bibel ist daher das Eigentum - als alleinige Verfügungsgewalt eines Menschen über Dinge und Rechte - immer vorausgesetzt. Auch die allgemeine Erklärung der Menschenrechte schützt in Artikel 17 das Eigentum. Jeder Bürger hat damit die Möglichkeit, über sich und sein Eigentum zu verfügen. Er kann für sich und sein Eigentum Verträge eingehen, für die er selbst verantwortlich ist.
Das Recht auf Vertragsfreiheit und damit das Selbstbestimmungsrecht und das Recht seine Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu bestimmen ist durch die Deutsche Zentrumspartei nach langjährigen Beratungen seit 1894 im bürgerlichen Gesetzbuch, das am 1. Januar 1900 in Kraft trat und bis heute gilt, geregelt worden. Durch das bürgerliche Gesetzbuch wurde der Untertan der Krone zu einem freien Bürger (s. a. "Die Zentrumspartei und die Entstehung des BGB", Wolters, 1999). Bis heute ist das durch die Zentrumspartei mitgestaltete bürgerliche Gesetzbuch eine häufig kopierte Grundlage der zivilen Gesellschaft vieler Staaten - so z. B. in Österreich, der Schweiz, aber auch in der Türkei.
In diese
Vertragsfreiheit darf der Staat nur in Ausnahmefällen
eingreifen. Wir sehen es als großen Fortschritt an,
denn zuvor war jeder Untertan des Staates im wesentlichen durch die
Anordnungen der Obrigkeit, also z. B. der Beamten gebunden. Selbst
einfache Käufe, Mietverträge oder
Eheschließungen konnten durch Anordnungen der Obrigkeit
zunichte gemacht werden.
Wir trauen es den Deutschen zu, ihre Angelegenheiten gegenseitig frei von Zwängen der Obrigkeit zu regeln. Dies gilt grunsätzlich für alle Bereich des privaten Lebens und damit auch für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Die Deutsche
Zentrumspartei - Landesverband Bayern - ist grundsätzlich der
Meinung, daß es nicht Aufgabe des Staates sein kann, in die
Verantwortung jedes einzelnen für seine Entscheidungen und
Verträge einzugreifen. Das Recht, das eigene Glück
anzustreben und die eigenen Angelegenheit auch vertraglich zu ordnen,
schließt auch die Pflicht ein, dies sorgfältig und
eigenverantwortlich zu tun. Der Staat kann keine Versicherung gegen
Dummheit oder Unvorsichtigkeit bieten. Vertragspartner müssen
sich darauf verlassen können, daß der andere
Vertragspartner einen geschlossenen Vertrag auch
einhält.
Vertragsfreiheit heißt übrigens auch, daß der Eigentümer eines Unternehmens die Gehälter und vertraglichen Konditionen seiner Angestellten frei festlegen darf. Wir lehnen es ab, daß der Staat in die Vertragsgestaltung der Tarifparteien oder der Eigentümer gegenüber Arbeitnehmern, Geschäftsführern oder Vorständen eingreifen sollte. Bei der Festlegung der Vergütung in Kapitalgesellschaften muß aber sichergestellt sein, daß die Eigentümer - also die Aktionäre - vollständige Kontrolle über die Vertragsgestaltung der Gesellschaftsorgane, also Vorstand und Aufsichtsrat ausüben. Die Festlegung von Vorstandsgehältern durch Aufsichtsratsausschüsse sind abzulehnen, vor allem, wenn die Gestaltung der Vergütungen den Unternehmenseigentümern (also den Aktionären) nicht transparent gemacht wird. Dies gilt nicht für die Festlegung von Vergütungen in staatlichen Unternehmen. Hier muß der Staat auf ein vertretbares Maß von Gehältern achten - z. B. treten wir dafür ein, daß bei Unternehmen in Staatsbesitz (z. B. die Deutsche Bahn AG) Vorstände und leitende Angestellte eine Vergütung und sonstige Leistungen erhalten, die der von Richtern an den Landgerichten entspricht.
Marktwirtschaft
Marktwirtschaft ist das System, das dem Streben des Menschen nach Selbstbestimmung und Freiheit am ehesten entspricht. Als selbstorganisierendes System ist die Marktwirtschaft ein organisches System, das ohne zentrale Planung und ohne zentrale Steuerung auskommt. Durch das Fehlen von Menschen, die sich um die - ggf. zentrale - Planung und Steuerung kümmern, wird vermieden, daß sich menschliche Fehler systemweit auswirken.
Die freie Marktwirtschaft zeichnet sich insbesondere durch die folgenden zentralen Merkmale aus (zitiert nach Wikipedia):
- Vertragsfreiheit, Gewerbefreiheit, Konsumentenfreiheit, Berufsfreiheit und Privateigentum
- freie Preisbildung, der Preis eines Produktes wird von Angebot und Nachfrage geregelt
- freier Marktzugang für Konsumenten und Produzenten ermöglicht eine effiziente (pareto-optimale) Ressourcenallokation
- freier Wettbewerb. Die Konkurrenz der Unternehmen trägt zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses und der Qualität bei.
Auch wenn die Marktwirtschaft zahlreiche Probleme mit sich bringt, die sich insbesondere dadurch ergeben, daß in vielen Fällen die Marktmechanismen nicht greifen, z. B. indem sich für Güter kein Preis am Markt bilden kann - in Umweltfragen z. B. dadurch das Wasser, Luft oder Entsorgung von Markttelnehmern kostenlos genutzt werden, ist die Marktwirtschaft bis heute die beste Möglichkeit, die Poduktion und Distribution von Gütern und Dienstleistungen zu organisieren.
Gerade auch in
Krisensituationen bewährt sich die Selbstorganisationskraft
der Marktwirtschaft, wenn sich Staaten nicht zu - meist fehlsteuernden
- Interventionen hinreißen lassen. So gab der
Friedensnobelpreisträger Muhammad Yunus (Entwicklung durch
Mikrokredite vor allem an Frauen) angesichts der Finanzkrise bekannt: "Ich bin
gegen einen größeren Einfluss des Staates. Sitzt der
Staat erst einmal mit im Boot, wird man ihn nur schwer wieder los." und
im Verlaufe des Interviews weiter: "Regeln sind wichtig, aber
Regulierung ist nicht die Lösung. Am Ende gibt es keinen
anderen Weg als den Markt.".
Freihandel
Historisch gesehen hat es immer in jenen Epochen eine Blütezeit - das meint ein Anwachsen des allgemeinen Wohlstandes und eine Verminderung der Armut - gegeben, in der der Handel intersiviert wurde. Das gilt z. B. für das Römische Reich, die Hanse oder die Republik Venedig. Umgekehrt verfällt die Wirtschaft und es kommt zu Krisen in dem Moment, in dem die Handelswege durch Krieg zerstört werden oder eine Handelsmacht versucht, ihre Vorteile durch geplante Eingriffe gegen Handelspartner zu schützen.
So gilt z. B. für die große Wirtschaftskrise von 1929, daß (Zitat Wikipedia) die Weltwirtschaftskrise von 1929 (Schwarzer Freitag) einen Teil ihrer negativen Dynamik daraus schöpfte, als sie einmal ausgebrochen war, daß die Länder, angestachelt vom wirtschaftlichen Kollaps, panisch ihre Grenzen für ausländische Produkte schlossen, und so mit dem Zerschlagen des zwischenstaatlichen Handels auch die Wirtschaft abermals unter Druck setzten.
Freihandel ist gleichzeit eine notwendige Voraussetzung für das entstehen einer internationalen Arbeitsteilung, die die natürlichen Fähigkeiten von Regionen optimal in den Wirtschaftsprozess eingliedert. So wäre es z. B. wenig sinnvoll, Südfrüchte in Norwegen anzubauen oder Mikrochips in Saudi Arabien zu produzieren (wg. der hohen Sand/Staubbelastung). Diese sog."komparativen Vorteile" können sich aus geographischen oder klimatischen Vorteilen ergeben, aus kürzeren Transportwegen, aus vorhandenen Bodenschätzen und Infrastrukturen, der Verfügbarkeit von Kapital und Unternehmern, aber auch aus traditionellen oder entwickelten Fähigkeiten bzw. Know-How, für kurze Zeit auch aus Unterschieden im Lohnniveau.
Die Volkswirtschaftslehre hat bewiesen:
Durch Spezialisierung der Produktion auf Güter und Dienstleistungen, bei denen ein komparativer Vorteil besteht, lässt sich der Lebensstandard erhöhen.
Nur durch den Freihhandel konnte beispielsweise erreicht werden, daß der Lebensstandard und die Versorgung mit Gütern sich über die letzten Jahrzehnte dramatisch verbessert hat, indem die Preise sinken konnten. Eine kurze Gegenüberstellung der Preise für Gebrauchsgüter bei Produktion in Deutschland ohne Handel und dem Preis, der sich bei internationaler Arbeitsteilung ergibt, zeigt dies eindrucksvoll:
| Herstellungskosten | ||
| Produkt | Inland | Ausland |
| Farbfernseher | ca, 500 Euro | ca. 100 Euro |
| Mobiltelefon | ca. 300 Euro | ca. 50 Euro |
| Waschmaschine | ca. 600 Euro | ca. 150 Euro |
Faktum ist: ohne Freihandel und internationale Arbeitsteilung könnten sich in Deutschland relativ wenige Menschen eine Waschmaschine, einen Farbfernseher oder ein Mobiltelefon leisten.
Die Deutsche
Zentrumspartei - Landesverband Bayern - setzt sich für einen
umfassenden Freihandel ein. Freihandel darf aber prinzipiell dann
eingeschränkt werden, wenn die Erreichung einer
optimalen Arbeitsteilung gefährdet ist. Also z. B. dann, wenn
in einem Land Sklaven- oder Kinderarbeit für die Herstellung
von Gütern eingesetzt werden oder wenn komparative Vorteile
aus Subventionen (nationalen oder internationalen) oder aus der
Verletzung von Umwelt- und/oder Sozialstandards herrühren.
Soziale Marktwirtschaft als favorisierte Wirtschaftordnung für Deutschland
Die Deutsche Zentrumspartei - Landesverband Bayern - hält die Soziale Marktwirtschaft für die sinnvollste, wenn auch nicht perfekte oder fehlerlose - Wirtschaftsordnung für Deutschland.
Marktwirtschaft basiert wesentlich auf der Vertragsfreiheit. Die Freiheit, Verträge zum eigenen Vorteil abzuschließen, versagt aber in Fällen, in denen eine Not- oder Zwangslage vorliegt oder die Informationen asymetrisch verteilt sind. An dieser Stelle ist der Staat gefordert, den schwächeren Vertragspartner zu schützen - z. B. vor Wucherei, Ausbeutung oder Übervorteilung. Gleichzeitig sorgt der Staat dafür. daß es in der Wirtschaft nicht zu Konzentration auf der Anbieter- oder Nachfrageseite kommen kann - sich also keine Monopole bilden können, die die Preisbildung unterlaufen können.
Schon Ludwig Erhard hob hervor, daß das wichtigste Element der Sozialen Marktwirtschaft die Sicherung des freien Wettbewerbs - also die Verhinderung von Monopolen und Kartellen - sei. Erhard schrieb, daß der wichtigste Konsequenz einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung auch eine freiheitliche Wirtschaftsordnung ist, bei der jeder Bürger seine Interessen in Verträgen und im Wettbewerb selbst wahrnehmen könne. (Siehe: Erhard, L. : "Wohlstand für Alle", Jubiläumsausgabe, ISBN 3430125375, S. 9)
Auf der anderen Seite müssen Markteilnehmer in den Bereichen, in denen sie offensichtlich und deutlich schwächer sind als andere Marktteilnehmer auf die sie zwingend angewiesen sind, geschützt werden. Die Soziale Marktwirtschaft kann so z. B. den Arbeitsmarkt regulieren, indem Arbeitnehmer Kündigungsschutz eingräumt wird oder den Wohnungsmarkt, indem Mietverhältnisse reguliert werden. Immer greift der Staat hier in die grundlegende Vertragsfreiheit der beiden Parteien ein, weil er davon ausgeht, das dem einen Vertragspartner ansonsten Konditiones aufgezwungen würden, die er aus freiem Willen nicht akzeptieren würde.
Der Staat darf auch dort regulierend eingreifen, wo eine
Informationsasymetrie vorliegt. Also immer dann, wenn ein
Vertragspartner Informationen hat, die er dem anderen
vorenthält und die sich auf die Entscheidung einen Vertrag
abzuschließen auswirken könnte. Dieses Prinzip liegt
beispielsweise den diversen Kennzeichnungspflichten zugrunde. Die Idee
hinter der Kennzeichnung beispielsweise der Nährwerte von
Lebensmitteln - Zucker, Fett. Salz etc. - ist, daß der
Verbraucher bei industriell entwickelten und produzierten
Lebensmittel-Produkten nicht mehr wissen und erfahrung bringen kann,
was in diesen Lebensmitteln tatsächlich enthalten ist. Dieses
Wissen ist bzw. sollte eine Grundlage für die Entscheidung zum
Kauf sein.
Tatsache ist, daß ein wissenschaftlich belegter Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Freiheit und Bekämpfung von Armut und Not bzw. der Generierung von Wohlstand besteht. Dies ist international belegt gilt aber auch für Deutschland. In einer im Dezember 2007 veröffentlichten Studie wird festgestellt, daß Bayern und Baden-Würtemberg die am freiheitlichsten organisierten Länder sind während das SED (heute "Die Linke") regierte Berlin das Schlusslicht bei der wirtschaftlichen Freiheit bildet - entsprechend stehen die Länder bei Verschuldung, Arbeitslosigkeit und Bildungserfolg da.
Besondere Verantwortung beim Einsatz öffentlicher Gelder und bei Staatsunternehmen
Während grundsätzlich die Vertragsfreiheit gilt und Unternehmen und Idividuen ihre Beziehungen frei ausgestalten können, muß bei wirtschaftlicher Betätigung des Staates oder öffentlicher bzw. öffentlich-rechtlicher Unternehmen sehr genau durch die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein, wofür und unter welchen Bedingungen öffentliche Gelder verwendet werden.
Es ist zum Beispiel nicht einsehbar, daß über die GEZ eine "Fernsehgebühr" von mehr als 200 Euro pro Jahr erhoben wird - eine Steuer bzw. ein Zwangsgeld - die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aber nicht detailliert darüber Auskunft geben, was sie mit den 7.500.000.000 Euro pro Jahr anfangen. Tatsächlich wird mit diesem Zwangsgeld der Bürger der Markt für Sportübertragunsrechte massiv verzerrt. ARD und ZDF gaben in 2007 schätzungsweise 3.000.000.000 Euro für Sportübertragunsrechte aus. Beträge, die kein privater Sender zahlen kann - der größte Privatsender Pro7Sat1 hat nur etwa einen Haushalt von 750.000.000 Euro. Dabei wird der GEZ auch von den Rechnungshöfen immer wieder ein miserables Zeugnis ausgestellt, wenn es um Effizienz und Sparsamkeit oder das Verhandlungsgeschick beim Einkauf geht.
Aber auch in anderen Bereichen stellt der Staat immer wieder unter Beweis, daß Eingriffe oder direktes Agieren von Staatsunternehmen in der Wirtschaft zu massiven Verzerrungen, Preissteigerungen oder Krisen führt. Nicht zuletzt die Finanzkrise des Jahres 2008 hat gezeigt, daß die staatlichen Banken IKB, KfW, BayernLB, HSH Nordbank, SachsenLB, WestLB etc. die Krise als staatliche Akteure wesentlich zu verantworten haben.
Auch im Bereich des Arbeitsmarktes muß für die Tätigkeit des Staates Transparenz und Verantwortlichkeit gelten. Die Arbeitsagentur (ehemals Arbeitsämter) verfügte in 2007 über Einnahmen von 42.838.386.253,69 Euro (42 Milliarden) und gab 36.195.896.601,70 Euro (36 Milliarden) aus. Davon wurden nur 19.765.017.822,92 Euro (19,7 Mrd) für die Zahlung des Arbeitslosengeldes ausgegeben. Also weniger als die Hälfte der Einnahmen flossen in das Arbeitslosengeld. Mehr als 2,6 Milliarden wurden als Personalausgaben für die größte Behörde der Welt aufgewendet (Zahlen aus 2007)
Auch bei grundlegenden Infrastrukturen muß immer geprüft werden, ob die notwendige Versorgungssicherheit und die aus Sicht des Bürgers wünschenswerte kostengünstige Bereitstellung langfristig besser durch den Staat oder durch private Unternehmen gewährleistet werden kann. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen muß der Staat ggf. Vorgaben machen und überwachen oder die Bereitstellung selbst übernehmen, da sich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die Bereitstellung oft nicht lohnen würde.
Besondere Transparenz und Verantwortung muß auch bei der Vergütung von Angestellten, leitenden Angestellten und Vorständen von Unternehmen, die zum Teil, mehrheitlich oder vollständig im Besitz des Staates sind, angewendet werden. Bei der Verwendung von Gemeineigentum ist mit Bedacht, Verantwortung und Vorsicht vorzugehen.
