Standpunkte im Überblick
Grundpositionen des ZENTRUMs in Bayern:
Wir setzen die erneuernde Kraft bewußter Werteorientierung
auf dem Boden des Christentums der Erstarrung unseres Landes in
Bürokratie, Orientierungslosigkeit, Reformunfähigkeit
und Verantwortungslosigkeit entgegen.
Unser politisches Ziel ist die Erneuerung unseres Gemeinwesens im Geist und Handeln unserer gewachsenen christlichen Werteordnung, die sich das Wohl aller Menschen unseres Landes in freier Selbstbestimmung und sozialer Verantwortung zum Ziel setzt.
Nächstenliebe und Achtung des Mitmenschen, Bewahrung
des Lebens und Respekt vor Gottes Schöpfung, Stärkung
unserer sozialen Grundordnung aus Ehe und Familie, Religionsfreiheit
und Gewährleistung einer auf Gemeinnutzen bedachten
Wirtschaftsordnung, Garantie eines unverletzlichen Freiheitsraumes
für jeden Bürger sowie vom Volkswillen getragene
Demokratie sind Prinzipen unserer sozial-ethischen Grundhaltung
christlichen Auftrags in der Politik.
Dienstag, 30. Dezember 2008 - 12:31 Uhr
Gesundheitspolitik bleibt Trümmerfeld
Update 23. Januar: Der Chef der Technikerkrankenkasse warnt in der Financial Times davor, daß das neue Gesundheitsgesetz direkt Anreize setze, die zur Korruption im Gesundheitswesen führten: er sagte wörtlich: "Die Logik des neuen Gesundheitsfonds hat Manipulationsanreize gesetzt". Wir haben schon lange vor intransparenten Zahlungsströmen im Gesundheitswesen gewarnt. Es kann nicht sein, daß die Kassen Geld auszahlen, ohne den konkreten Zahlungsempfänger zu kennen. Gerade im Gesundheitswesen brauchen wir Effizienz und Transparenz. Die Gesundheit der Bürger darf nicht unter schlechter Verwaltung leiden.
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Update 5. Januar: Nach Einführung des Gesundheitsfonds verschlechtern sich die Leistungen für die Versicherten, auf deren Rücken die vermurksten Reformen der letzten 15 Jahre ausgetragen werden. Die bayerischen Frauenärzte wollen eine Vielzahl von Behandlungen nur noch gegen sofortige Barzahlung oder Rechnung an den Patienten direkt (Privatrechnung) erbringen. Die Patientinnen leiden, dabei sind die Patienten die einzigen die bei der Ausklüngelung des neuen Gesundheitsgesetzes nicht beteiligt wurden (außer finanziell, denn die Versicherten und ihre Arbeitgeber zahlen das ja alles!).
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Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wird offensichtlich, was wir Bürger bisher nur vermuten konnten. Das über 5000 (!) Seiten dicke Gesetz zur Gesundheitsreform fällt in die gleiche Rubrik wie die meisten Gesetze der Regierungen seit 15 Jahren: es ist ein schlechtes Gesetz.
Mit der Einführung am 1. Januar 2009 fallen mehr als 1.200.000.000 Euro pro Jahr an zusätzlichen Verwaltungskosten an. Die Bürokratie im Gesundheitswesen treibt weiter absurde Blüten.
Die privat Versicherten werden um ihre Altersrückstellungen betrogen. Der Basistarif ist ein Falle, mit denen die privaten Krankenversicherungen die Öffnung für den Wechsel ihrer Versicherten unterlaufen können.
Der für viele Versicherte gestiegene Beitragssatz von 15,5 % reicht schon jetzt nicht aus. Weitere Beitragserhöhungen sind vorprogrammiert. Die 20% Krankenkassenbeitrag sind in Sicht.
Dazu kommt, das das Gesetz die Abwicklung von Leistungen weiter komplizierter und komplizierter macht. Es gibt weniger Transparenz und das hieß in der Vergangenheit, daß die Qualität und die Leitungen schlechter wurden.
Der Eindruck des bayerischen ZENTRUM verfestigt sich, daß mit diesem Gesetz nur die Gesundheitsindustrie und die Bürokraten befriedigt wurden. Bürger, Unternehmen und Versicherte sind die Gelackmeierten.
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Mittwoch, 5. November 2008 - 21:05 Uhr
Vertragsfreiheit - wirtschaftliche Freiheit
Die Sphäre der Wirtschaft darf niemals die Werte der Gesellschaft bestimmen - umgekehrt müssen die im Menschen- und Naturrecht begründeten Werte alle Aspekte des Lebens bestimmen. Der Mensch muß diese Werte als ethische Maßstäbe auch bei seinem wirtschaftlichen Handeln anwenden. Wir glauben, daß jeder Mensch sein eigenes Glück persönlich und wirtschaftlich anstreben darf - dabei übernimmt jeder Mensch persönliches Risiko, das jedem Chancen eröffnet, aber auch das Risiko des eigenen Scheiterns in sich trägt. Der Staat ist nicht dazu da, diese persönlichen Risiken abzusichern, sondern Sicherheit nur für die allgemeinen Lebensrisiken, die der einzelne nicht absichern kann, zu bieten.
- Der sittliche Charakter der Arbeit und der Wirtschaft darf nicht durch Ausbeutung von Mensch und Umwelt in Frage gestellt werden. Verzerrungen des Marktes durch solche Ausbeutung muß durch internationale Abkommen, Zölle oder staatliche Eingriffe verhindert werden.
- Jeder Mensch hat das Recht seine eigenen Angelegenheiten zu ordnen und muß selbstbestimmt Verträge eingehen können. Jeder Vertragspartner muß sich darauf verlassen dürfen und können, daß der Staat nicht in geschlossene Verträge eingreift und im Streitfalle geschlossene Verträge durchsetzt.
- Wir sehen in der Sozialen Marktwirtschaft die für das Gemeinwohl förderlichste Wirtschaftsverfassung Deutschlands.
Die individuelle und kollektive Wohlfahrt wird durch das größtmögliche Maß an wirtschaftlicher Freiheit am besten erreicht.
- Der Staat muß Monopole und Kartelle verhindern, damit die Marktmechanismen nicht außer Kraft gesetzt werden und die Übervorteilung und Ausnutzung von Menschen in Notlagen verhindern.
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Donnerstag, 27. März 2008 - 13:46 Uhr
Lebensschutz ist Menschenrecht
In jeder zivilisierten Gesellschaft wird das Leben geachtet. In den Rechtsordnungen aller Völker ist daher Mord das gravierendste Verbrechen. Auch andere Delikte, die zum Tod eines Menschen führen, stehen unter Strafe, z. B. der Totschlag. Während diese Delikte den Straftäter im Auge haben, hat sich in zivilisierten Staaten sogar die Auffassung durchgesetzt, daß die Todesstrafe eine unzulässige und menschenunwürdige Strafe ist.
Uneingeschränkter Schutz Lebens ist die Basis jeder menschenwürdigen Gesellschaft. Leben zu achten, zu schützen und zu fördern ist höchste Pflicht des Staates, Existenzgrundlage einer humanen Gesellschaft und christliche Pflicht vor allem.
Das ZENTRUM steht uneingeschränkt hinter der Heiligkeit, der Unantastbarkeit des Menschen. Wir lehnen jede Art von Ideologie ab, die Menschen, z. B. Behinderte, Kranken oder Alten, ein geringeres Lebensrecht einräumt. Der Wert des Menschenlebens ist unabhängig von seinem körperlichen oder geistigen Zustand so unermesslich wertvoll, daß er nicht gegen irgendetwas anderes aufgewogen werden kann als ein anderes Menschenleben.
Insofern kann es bei der Betrachtung der Tötung von Babies im Mutterleib nur um die Frage gehen, ab wann es sich um einen Menschen handelt, dem dieses Lebensrecht zukommt. Das Verfassungsgericht hat dazu entschieden, daß ein eindeutiger Zeitpunkt, zu dem das Leben beginnt, während der Schwangerschaft nicht feststellbar ist. Daher erkennt das BVerfGG dem Baby von Anbeginn der Schwangerschaft den Schutz des menschlichen Lebens zu. Nur wenn das Leben der Mutter bedroht ist, darf ein Menschenleben gegen das andere abgewogen werden.
Wissenschaftlich steht fest, dass auch Babies im Mutterleib, wie später auch Kinder, sich unterschiedlich schnell entwickeln. Fest steht, daß schon sehr früh - definitiv lange vor der 12 Schwangerschaftswoche - das Baby über die lebenslang gleichen Fingerabdrücke, seine Organe und ein schlagendes Herz verfügt. Definitiv steht fest, daß das Baby bei der Abtreibung versucht, den Werkzeugen des Abtreiber auszuweichen, ferner ist erwiesen, daß das Baby seine Abtreibung bewußt miterlebt und bei seiner Abtreibung Schmerzen erleidet. Dies konnte z. B. durch die bei Angstzuständen entstehenden Adrenalinstöße im Körper des Babies im Mutterleib gemessen werden. Durch die absurde Konstruktion der deutschen Gesetzgebung ist heute ein Zustand entstanden, in dem vorgeschrieben ist, daß Schlachtvieh durch Narkose vor Schmerzen bewahrt werden muß, Babies aber bei vollem Bewußtsein ohne Narkose unter Schmerzen in Stücke gerissen werden.
Siehe auch: http://science.orf.at/science/news/54989
Daß es sich bei den abgetriebenen Babies nicht um "Schwangerschaftsgewebe handelt" wird auch klar, wenn man bedenkt, daß die Bilder der zerissenen Babies als jugendgefährdend eingestuft werden. So musste die Webseite www.babycaust.de schließen, obwohl ausschließlich Bilder der Ergebnisse der in Deutschland straffreien Abtreibungen gezeigt wurden.
Das ZENTRUM meint: wir können und dürfen nicht willkürlich entscheiden, wann ein Mensch ein Mensch ist. Jeder Mensch hat seine unantastbare Würde, die geschützt werden muß. Das gilt vor allem für diejenigen die unschuldig sind und sich nicht selbst schützen können. Der Staat ist aufgerufen, seine ganze Hilfe und Fürsorge in den Dienst werdender Mütter zu stellen und umfassenden Schutz sowie soziale wie berufliche Eingliederung und Absicherung der finanziellen Lebensgrundlage zu gewährleisten, um Geburten frei von Ängsten der Kindesmutter sozial abzusichern. Die mit Kindern verbundenen Lasten dürfen nicht länger einen finanziell- sozialen Abstieg hinauslaufen.
Nicht länger darf die nachwachsende Generation dem Lebensgefühl des Hedonismus, falsch verstandenen Emanzipation und einem rücksichtslosem Karrierestreben im Beruf geopfert werden.
Entschieden wenden wir uns Bestrebungen zur Lockerung des Sterbehilfeverbots.
Wir sind Gegner der embryonalen Stammzellenforschung, die seit Jahren durch die bisher nie eingelösten Versprechen der Pharmaindustrie vorangetrieben wird. Wir sehen die Genmanipulationen (sowohl der grünen als auch der weißen Gentechnik) als verwerfliche Eingriffe in die göttliche Schöpfungsordnung und verlangen strikte, unumgehbare Verbote - am besten auf internationaler Ebene.
Donnerstag, 27. März 2008 - 13:31 Uhr
Ehe und Familie - Keimzelle und Basis der Gesellschaft
Die Ehe ist natürliche, geschützte und durch unsere Verfassung bevorzugte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Wir verlangen die Privilegierung der Ehe allen Belangen, im Sozialrecht, bei der Arbeitsplatz- und Wohnungsvergabe. In Jahrhunderten hat sich in Deutschland der Familienverband als ideale Form von Zuwendung, Liebe, gegenseitiger Absicherung in Kindheit und Alter herausgebildet. Die Familie ist in jeder Hinsicht eine Kraftquelle für die Menschen und den Staat.
Die materielle Lebensgrundlage jeder Familie ist zu sichern.
Wir fordern Flexibilisierung im öffentlichen Dienst un der privaten Wirtschaft zur Rücksichtnahme auf elterliche Kindererziehung. Wir möchten eine eigene, gleichberechtigte Berufstätigkeit der Frau - wobei Männer und Frauen, die in der Kindererziehung arbeiten - ob als Tagesvater oder -mutter, Kindergärtnerin oder Kindergärtner, Grundschullehrer oder -lehrerin oder als Vater oder Mutter in der eigenen Familie - von uns als vollständig berufstätige angesehen werden.
Ein Krippenplatzangebot - wie z. B. durch die katholische Kirche oder die bayerischen Gemeinden organisisert - bleibt eine entlastende Wahlmöglichkeit und ist bei Nichtinanspruchnahme einkommensabhängig zu vergüten. Nehmen nicht berufstätige Eltern eine Krippenbetreuung in Anspruch, so müssen die Eltern in den Krippenalltag integriert werden, um so den Zusammenhalt , die Fähigkeiten und die Ressourcen der gesamten Familie zu stärken.
Flächendeckend sind auf kommunaler Ebene die sozialen Dienste für Familien auszubauen und zu vernetzen. Überforderte oder belastete Familien bedürfen besonderer und frühzeitiger Unterstützung, die als 'Hilfe zur Selbsthilfe' geleistet werden muß, um die Familien in die Lage zu versetzen, langfristig selbstverantwortlich für sich zu sorgen.
Donnerstag, 27. März 2008 - 12:47 Uhr
Kinder und Jugend - Zukunft unseres Landes
Kinder sind der natürliche Reichtum der Familien und unserer Gesellschaft. Auf der einen Seite bereichern sie die Eltern als ein wichtiges Stück persönlichen Glücks, zum anderen Stellen sie die Wirtschaftskraft und Leistungsfähigkeit unseres Staates in der Zukunft sicher.
Die bayerische Zentrumspartei betrachtet eine Politik zur Förderung des Kinderreichtums als eine vordringliche Aufgabe, die heute gelöst werden muß.
Dabei beliebt der natürliche Platz der Kinder die ehelich geordnete Familie. Kindererziehung bleibt Pflicht und Verantwortung der Eltern. Der Staat muß Eltern in ihrem Erziehungsauftrag nachhaltig zu unterstützen und fördern.
Wir wenden uns gegen den zunehmenden Zwang, die Kindererziehung dem Staat zu überantworten anstatt sie bei den Eltern zu belassen. Wo der Staat Erziehungsaufgaben übernimmt, muß diese Erziehung werteorient ausgeführt werden und den Kindern die natürliche Familie als Ideal vermitteln.
Wir verlangen die Herstellung echter Wahlfreiheit zwischen staatlichen Betreuungsangeboten und elterlicher Erziehung im häuslichen Umwelt. Wir setzen uns für ein Grundrecht des Kindes auf Erziehung, Förderung und bedürfnisgerechte Betreuung ein. Gleichzeitig muss der Staat wirksam eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Der präventive Schutz der Familie bedarf nachhaltiger Verbesserung bundesweit